Betriebliche Mitbestimmung
In Deutschland haben wir in Aktiengesellschaften das fortschrittliche Konzept der paritätischen Besetzung von Aufsichtsräten,
das heißt, eine Hälfte des Aufsichtsrats wird von Aktionärsvertretern, und die andere Hälfte von Mitarbeitervertretern gestellt.
Wenn ein Management ein hohes Risiko eingeht, werden von den Folgen sowohl die Geldgeber als auch die Arbeitskraftgeber betroffen sein. Darum ist es nur fair, dass beide mitentscheiden, ob das Risiko eingegangen werden soll.
Aber warum entscheiden nur wenige Betriebsräte über wichtige Entscheidungen, und nicht die ganze Belegschaft?
Bestechungsversuche der Arbeitnehmervertreter gab es zuhauf. Diese könnten dadurch vermieden werden, dass sie sich bei wichtigen Entscheidungen wie Aufkäufen, Fusionen oder Auslagerungen für ihre Stimme einer demokratischen Entscheidung der gesamten Belegschaft unterwerfen müssen.
Selbstverständlich können Befürworter und Kritiker ihre Gründe allen Mitarbeitern erklären.
Pseudo-Gewerkschaften wie die AUB bei Siemens allerdings, die von den Arbeitgebern bezahlt werden, um die Mitbestimmung zu unterlaufen, müssen aufgedeckt und verboten werden.
Letzte Anpassung: 2008-10-05